Welche Bilder aus dem Internet darf ich weiterverwenden?

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich gilt laut Schweizer Recht: Urheberrechtlich geschützte Bilder dürfen verwendet werden:

  • Für den Eigengebrauch (URG Art. 19)
  • Für den Unterricht (URG Art. 19)
  • Für die interne Information oder Dokumentation (URG Art. 19)
  • In wissenschaftlichen Arbeiten unter Angabe der Quelle (URG Art. 25)

Bei öffentlichem Gebrauch (Website, Blog, Veröffentlichung einer Studie oder wiss. Arbeit) muss die rechtliche Situation pro Bild abgeklärt werden.

Die drei häufigsten Kategorien von Bildrechten

Public Domain - freie Verwendung

Bei Public Domain Bildern ist das Urheberrecht erloschen. Dies trifft auf alle Bilder zu, deren Urheber seit mind. 70 Jahren tot ist. Diese Bilder dürfen demzufolge frei verwendet werden.

Public Domain Bilder sind beispielsweise in der Bilddatenbank e-pics der ETH zu finden:
ETH e-pics Bildarchiv online - http://www.e-pics.ethz.ch/

Creative Commons – Verwendung unter Bedingungen

Geschütze Bilder – Verwendung nur mit Einverständnis

Bilder, die durch ein Copyright geschützt sind oder bei denen keine Lizenzinformationen angegeben sind, sind geschützt. Sie dürfen nicht ohne Einverständnis des Urhebers verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für Bilder, die von Agenturen (z.B. Getty Images) zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind in der Regel alle geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden. Agenturen gehen bei Verstoss mit rechtlichen Schritten vor.